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Über uns & Hintergrund

Derzeit müssen Tausende von bereits gebuchten Pauschalreisen von den Anbietern abgesagt werden. Die meisten Reiseveranstalter bieten ihren Kunden fast ausnahmslos Gutscheine an statt einer Erstattung des Geldes. Sie „vergessen“ dabei zu erwähnen, dass der Kunde das Recht auf seiner Seite hat, wenn er keinen Gutschein akzeptieren möchte.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet den Reisepreis nach § 651 h V BGB innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

Seit 8 Jahren erwirken wir für unsere Kunden Reisepreisminderungen zu ihren Pauschalreisen. Viele unserer Kunden haben zunächst selber versucht ihre Ansprüche beim Reise- veranstalter geltend zu machen – um sich letztendlich doch an uns zu wenden.

Aus unserer Tätigkeit wissen wir, wie schwer Pauschalreiseanbieter es dem Verbraucher machen, mit ihnen überhaupt in Kontakt zu treten, geschweige denn, Ansprüche durchzusetzen. Auch im Falle der reihenweisen Absagen von Reisen in Folge der Corona Pandemie ist davon auszugehen, dass die Reiseveranstalter nur auf Druck ihrer eigentlich klar geregelten Pflicht zur Erstattung des gezahlten Reisepreises nachkommen werden.

Wir setzen Ansprüche durch und bleiben dran – notfalls gehen wir auch gerichtlich gegen den Anbieter vor. Und das Beste: Sie zahlen nur im Erfolgsfall! Unser Service ist daher für Sie ohne Risiko.

So funktioniert’s

Geben Sie einfach die Daten Ihrer Reise ein oder laden Sie die dazugehörigen Dokumente hoch (Rechnung). Dann benötigen wir nur noch Angaben zu geleisteten Zahlungen – mehr müssen Sie gar nicht tun!

Seit 10 Jahren setzen unsere Rechtsexperten Entschädigungen für unsere Kunden durch. Sie lehnen sich zurück, wir kümmern uns um alles. Wir schreiben den Reiseveranstalter an und fordern die Erstattung in voller Höhe.

Im Erfolgsfall, und nur dann, erheben wir eine Provision von 25% (inkl. MwSt.) pro Fall.