Flug ins Krisengebiet stornieren

Ich habe einen Flug nach Marokko gebucht, um dort eine Veranstaltung zu besuchen. Diese wurde im Zuge des Erdbebens abgesagt. Da ich nun keinen Grund mehr hatte, den Flug anzutreten, wollte ich diesen stornieren. Die Airline verlangt nun sehr hohe Stornierungsgebühren – ob der Flug überhaupt stattfindet, ist aus meiner Sicht fraglich. Sind die hohen Stornogebühren hier vermeidbar?


DIE RECHTSLAGE: In der vorliegenden Situation lautet die Antwort: ja und nein. Da ein reiner Flug gebucht wurde, ist möglich, dass der Flug stattfindet. Somit ist es Ihre rein private Entscheidung als Reisender, den gebuchten Flug nicht anzutreten. Hieraus ergibt sich, dass die Stornierungsgebühren rechtens sind, auch in dieser Höhe, da die Absage sehr kurzfristig erfolgt. Die Fluglinie muss ja nicht dafür haften, wenn Sie aus privaten Gründen einen Flug nicht antreten. Im Falle, dass eine Pauschalreise mit Flug gebucht wurde, sieht es anders aus: Kein Reisender kann gezwungen werden, in ein Katastrophengebiet zu fliegen. In diesen Fällen können Sie den Urlaub und damit die Flüge kostenfrei stornieren. Hier ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner, der die Entscheidung trifft und natürlich für die Konsequenzen (wie einen ausgefallenen Urlaub und Flug) haften muss. Allgemein ist es spätestens seit Corona leider zu einer gängigen Praxis geworden, dass Airlines auf Risiko spielen. Sie warten ab, wer als erstes die Nerven verliert. Storniert der Kunde zuerst, muss er die Stornogebühren bezahlen. Wartet er jedoch länger ab, ist es durchaus möglich, dass der Flug von Seiten der Airline noch abgesagt wird. In diesem Fall hat dann der Passagier Anspruch auf Erstattung der gesamten Kosten. Es ist ein bißchen wie der Showdown im Westernfilm: Wer sich zuerst bewegt, hat verloren...

Wegen Wartezeit beim Sicherheitscheck den Flug verpasst - wer haftet?