Flugreisen in Europa: Entschädigungspolitik und Gepäckregelungen im Wandel

Fluggesellschaften müssen gemäß der EU-Verordnung 261 Passagieren Entschädigungen von 250 bis 600 Euro zahlen, wenn Flüge verspätet oder kurzfristig ausfallen. Diese Regelung besteht seit 2004 und soll den Schutz von Reisenden gewährleisten.
Nach 20 Jahren fordert Tomasz Pawliszyn von AirHelp eine Überarbeitung der Regelung, um höhere Entschädigungssätze durchzusetzen.
Ein Streitpunkt war bisher, dass Entschädigungen oft höher sind als der Flugpreis, was jedoch durch gestiegene Ticketpreise gerechtfertigt wird.
Es besteht Klärungsbedarf bezüglich Regelungslücken im EU-Flugrecht, besonders im Bereich des Gepäcks. Pawliszyn schlägt pauschalierte Entschädigungssätze für verlorene oder verspätete Koffer vor.
 
Die EU-Fluggastrechteverordnung hat dazu beigetragen, dass Unternehmen florieren, indem sie Entschädigungen für Passagiere einfordern. Die Zahl der Klagen vor Gericht hat stark zugenommen, wodurch die Gerichte überlastet sind. Alternativ können Passagiere Schlichtungen durch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen. Es wurden bereits 2,2 Millionen Entschädigungen durchgesetzt, darunter auch im Vatikan. Deutschland, Frankreich und Großbritannien verzeichnen die meisten Fälle. Interessanterweise führt die Auseinandersetzung mit der Lufthansa-Kernmarke zu den meisten Klagen, während die Konzerntöchter Eurowings, Swiss und Brussels weniger betroffen sind.

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