Morgens mit Baulärm geweckt zu werden...

In unserem letzten Urlaub wurden wir von Baulärm begleitet, der uns in der geplanten Erholung störte. Teilweise liefen da ab 7:30 Uhr die Maschinen. Kann ich hierfür Kompensation vom Hotel einfordern?


DIE RECHTSLAGE: Grundsätzlich ist es möglich, bei Urlaubsmängeln eine Preisminderung zu erwirken.
Dafür müssen aber einige Punkte beachtet werden: Zuallererst – das ist ganz wichtig – müssen Reisende vor
Ort aktiv werden, um einen Anspruch überhaupt geltend machen zu können. Sie sollten sich umgehend an die Verantwortlichen wenden, damit das Problem so schnell wie möglich behoben werden kann. Bei Pauschalreisen ist dies die „Reiseleitung vor Ort“, in Hotelanlagen der entsprechende Manager. Das sollten Sie auf jeden Fall noch schriftlich dokumentieren, zum Beispiel mit einer E-Mail nach dem Gespräch. Fordern Sie dabei ausdrücklich die Mängelbeseitigung – bestenfalls mit einer gesetzten Frist. Denn erst nach Ablauf der Frist und ohne Beseitigung des Mangels kann der Reisende vom Veranstalter Ersatz der erforderlichen Auf wendungen verlangen. Kann der Mangel nicht behoben werden, hat der Reiseveranstalter eine gleichwertige Ersatzleistung
zu erbringen. Das wäre eine adäquate Unterbringung, zum Beispiel in einem anderen Gebäudeteil. Den Reisepreis muss er mindern, wenn die Ersatzleistung nicht mindestens gleichwertig ist. Die Ansprüche müssen Sie beim Veranstalter geltend machen, nicht beim Reisebüro. Immer wichtig: Sichern Sie Beweise. Sollte es zum Streitfall kommen, sind Fotos oder auch Videos (bei Lärmbelästigung) des Mangels, Zeugen, die das Problem bestätigen können, hilfreich. Die
Forderung wird am besten per Einwurfeinschreiben an den Vertragspartner gesendet. In vielen Fällen ist es immer noch nötig, die eigenen Forderungen durch eine Anwaltskanzlei mit Nachdruck vertreten zu lassen. Werden die oben genannten Tipps berücksichtigt, sind die Erfolgsaussichten auf jeden Fall deutlich höher.

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