Pauschalreisende sind durch die EU-Pauschalreiseverordnung besonders gut geschützt: Ist eine Pauschalreise mangelhaft, können Sie vom Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung verlangen. Als Pauschalreise gilt ein Paket von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen. Hierauf sollten sie dabei achten, um ihr Recht später problemlos durchsetzen zu können:
Am Urlaubsort:
Bei Ärger mit der Unterkunft müssen Sie schon vor Ort tätig werden, um Ihre Ansprüche zu sichern. Wenden Sie sich dazu unbedingt an die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter (nicht die Rezeption des Hotels!), wenn Sie Mängel feststellen. Schildern Sie die Mängel, damit sie möglichst schnell behoben werden können. Halten sie die Mängel und das Ergebnis (Abhilfe oder angebotene Entschädigung) am besten schriftlich fest.
Dazu können Sie unser Musterschreiben verwenden.
Sichern sie Beweise! Machen Sie Fotos oder bei Lärm auch eine Videoaufnahme, lassen Sie sich den Mangel vom Personal vor Ort bestätigen oder bringen Sie Zeugen bei.
Fordern Sie den Veranstalter ausdrücklich zur Behebung des Mangels auf. Setzen Sie ihm dafür eine angemessene Frist, außer es ist sofortige Abhilfe nötig. Beseitigt der Reiseveranstalter den Mangel nicht innerhalb der Frist (z.B. anderes Zimmer), können Sie selbst tätig werden und verlangen, dass die Kosten ersetzt werden. Kann der Veranstalter den Mangel gar nicht beheben, muss er eine Ersatzleistung (z.B. Unterbringung in anderem Hotel) anbieten. Ist diese nicht mindestens gleichwertig, muss er den Reisepreis herabsetzen. Wichtig: Sie müssen die Abhilfe des Reiseveranstalters nicht akzeptieren, wenn sie Ihnen nicht angemessen erscheint. Dies sollte dann auch auf der Mängelanzeige festgehalten werden.
Nach der Reise:
Nach der Reise können Sie eine Reisepreisminderung beim Veranstalter geltend machen:
Richten Sie den Anspruch auf Reisepreisminderung an den Reiseveranstalter, nicht an Ihr Reisebüro. Sie können erst einmal selber den Veranstalter auffordern. Das hat den Vorteil, dass damit die Kosten einer später erforderlichen anwaltlichen Unterstützung erstattet werden können, da Sie damit Verzug hergestellt haben. Fordern Sie in Ihrem Schreiben eine Reisepreisminderung und beschreiben Sie die Reisemängel möglichst genau und Sie das Schreiben per Einschreiben/Rückschein an den Veranstalter.
Pauschalreisende können bei Problemen mit dem Flug neben der Minderung des Reisepreises eine Ausgleichszahlung bei der Airline geltend machen. Dabei ist aber zu beachten, dass eine gegenseitige Anrechnung möglich ist.
Fristen:
Ihre Ansprüche auf Minderung des Reisepreises verjähren seit der Reiserechtsreform erst zwei Jahre nach der Rückkehr. Der Reiseveranstalter darf diese Frist auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen verkürzen. Allerdings müssen Sie die Reisemängel Ihrer Reise binnen eines Monats nach der Rückkehr aus dem Urlaub beim Veranstalter schriftlich anmelden.
So geht es weiter:
Wenn der Reiseveranstalter Ihre Forderung ganz zurückweist oder keine Entschädigung in angemessener Höhe anbietet, dann sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung holen! Die Anwälte von StressimUrlaub sind Reiserechtsexperten und wir bieten Ihnen die Erfolgsgarantie: Bei uns erfolgt die Durchsetzung eines Anspruchs kostenfrei - wir berechnen nur im Erfolgsfall eine Gebühr. Insofern ist unser Service für Sie vollkommen risikolos. Melden Sie Ihre Ansprüche einfach über unser kurzes Formular an und holen Sie sich unsere kostenlose Ersteinschätzung! Danach erst entscheiden Sie, ob sie uns beauftragen. Aber warum sollten Sie nicht wenigstens versuchen, nach einem enttäuschenden Urlaub wenigstens eine finanzielle Entschädigung zu erhalten?