Wegen Wartezeit beim Sicherheitscheck den Flug verpasst - wer haftet?

Wir waren mehr als zweieinhalb Stunden vor Abflug am Flughafen. Am Sicherheitscheck herrschte absolutes Chaos. Es waren wohl wegen Personalausfall zu wenige Schalter besetzt. Wir haben letztlich unseren Flieger nicht mehr bekommen. Deshalb konnte unser Urlaub erst einen Tag später starten. Wer steht dafür gerade?


DIE RECHTSLAGE: An die langen Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen der Flughäfen erinnern wir uns leider alle. Die Situation ist durch die Personalknappheit in vielen Städten leider nicht besser geworden. Zur Ihrer Frage: Es ist richtig und angemessen, dass Sie da- nach versuchen, Entschädigungen einzufordern. Nur: Wer ist eigentlich der korrekte Beklagte in diesem Fall? Zuletzt hatte
ein Ehepaar seinen Reiseveranstalter verklagt, weil sie der der Meinung waren, dass dieser im Rahmen des Pauschalreiserechts für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise geradestehen muss und so auch verantwortlich für die Verspätung gewesen sei. Dies hat das Gericht verneint: Der Reiseveranstalter ist nach dessen Urteil nicht für die Verspätung haftbar zu machen. Verantwortlich sind die Flughafenbetreiber. Also müssen diese verklagt werden. Übrigens haften diese auch, wenn sie Subunternehmen mit der Durchführung des Sicherheitsproblem-Checks beauftragt haben. Hilfreich bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs ist es, wenn Sie Ihre Ankunftszeit am Flughafen dokumentiert haben. Stellen
Sie sicher, dass Sie mindestens zwei Stunden vor Abflug dort sind, bei Interkontinentalflügen besser drei Stunden. Machen Sie zum Beispiel ein Foto von der Anzeigentafel. Auch eine Aufnahme der Warteschlagen am Security-Check hilft dabei, vor Gericht die Situation zu veranschaulichen. Geben Sie dem Personal Bescheid, dass Sie Ihren Flug zu verpassen drohen. Einige Gerichte hatten nur Passagieren Recht gegeben, die dies deutlich gemacht hatten. Wird Ihnen dann vom Personal eine bevorzugte Behandlung verweigert, haben Sie gute Chancen, eine Entschädigung zu erhalten.

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