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Ihre Experten im Reiserecht
Kosten nur im Erfolgsfall (mehr lesen...)
Kundenportal mit Live-Fall-Updates
10 Jahre Erfahrung
Natürlich wünschen wir Ihnen für Ihre Ferien alles andere als „StressimUrlaub“. Aber falls Ihre Reise doch mal mehr Alptraum als Traumurlaub war, sind wir Ihr zuverlässiger Partner bei allen Problemen, die rund um Ihre Reise auftreten können. Ob Reisestornierung oder Flugausfall, ob Hotellärm oder nicht erbrachte Leistungen – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Erstattung, eine Reisepreisminderung oder sogar eine Schadenersatzforderung zu erhalten!
Bei berechtigten und ordnungsgemäß angezeigten Mängeln haben Sie gute Chancen, mit unserer Hilfe Ihre Reisepreisminderungsansprüche durchzusetzen und einen Teil des Reisepreises erstattet zu bekommen. Ihre Ansprüche können Sie dabei innerhalb von 3 Jahren nach Rückkehr von der Reise geltend machen! Es ist ganz einfach: In nur wenigen Schritten reichen Sie Ihre Anfrage ein. Wir überprüfen Ihren Fall und je nach Sachlage bieten wir Ihnen eine transparente, schnelle und risikolose Möglichkeit, Ihre Ansprüche mit unserer juristischen Unterstützung durchzusetzen.
Wir unterstützen Sie bei allen Arten von Reisepreisminderungsansprüchen, Flug- oder Reisestornierungen. Bei berechtigten und ordnungsgemäß angezeigten Mängeln stehen Ihre Chancen ausgesprochen gut, mit unserer Hilfe Ihre Reisepreisminderungsansprüche durchzusetzen und einen Teil des Reisepreises oder Ihre Anzahlung erstattet zu bekommen. In sehr extremen Fällen ist es sogar möglich, den gesamten Reisepreis zurückzufordern. Wir versuchen stets, für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis auf Basis des aktuell geltenden Reiserechts zu erzielen. Ihre Ansprüche können Sie dabei innerhalb von 3 Jahren nach Rückkehr von der Reise geltend machen!
Seit Beginn der Covid-19 Pandemie mussten tausende bereits gebuchter Pauschalreisen von den Anbietern abgesagt werden. Der Reiseveranstalter ist aber verpflichtet, den Reisepreis nach § 651 h V BGB innerhalb von 14 Tagen zu erstatten – was leider längst nicht immer geschah! Auch bei Eigenstornierungen durch den Kunden muss die Stornostaffel des Veranstalters nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Sehr häufig sehen Gerichte die in den AGB verankerten Stornokosten als überhöht an. Seit 8 Jahren erwirken wir für unsere Kunden Reisepreisminderungen zu ihren Pauschalreisen. Viele unserer Kunden haben zunächst selber versucht, ihre Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend zu machen – um sich letztendlich doch an uns zu wenden. Aus unserer Tätigkeit wissen wir, wie schwer Pauschalreiseanbieter und Airlines es dem Verbraucher machen, mit ihnen überhaupt in Kontakt zu treten, geschweige denn, Ansprüche durchzusetzen. Auch im Falle der reihenweisen Absagen von Reisen in Folge der Corona Pandemie sind die Reiseveranstalter nur auf Druck ihrer eigentlich klar geregelten Pflicht zur Erstattung des gezahlten Reisepreises nachgekommen. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und bleiben dran – notfalls gehen wir auch gerichtlich gegen den Anbieter vor. Und das Beste: Sie zahlen außergerichtlich nur im Erfolgsfall und in gerichtlichen Verfahren einen geringen Fixbeitrag, der noch dazu später in den meitsen Fällen verrechnet wird! Unser Service ist daher für Sie ohne finanzielles Risiko!
Wählen Sie die für Sie passende Kategorie aus und geben Sie einfach die Daten Ihrer Reise ein und/oder laden Sie die dazugehörigen Dokumente hoch (Rechnung, Mängelanzeige, P.I.R.-Formular, Mängelanzeige etc.)
Meist innerhalb von nur 48 h überprüfen wir Ihren Fall auf Erfolgsaussichten und melden uns bei Ihnen mit allen relevanten Informationen zum weiteren Vorgehen. Sie entscheiden auf Basis unserer juristischen Einschätzung, ob und wie es weitergeht!
Ihr Reiseveranstalter hat die Reise abgesagt und Sie erhalten Ihre Anzahlung oder den bereits voll bezahlten Reisepreis nicht zurück? Oder mussten Sie die Reise aufgrund einer Reisewarnung selber kurzfristig stornieren? In diesen Fällen von Reiseausfall, Fremd- oder Eigenstornierungen von Pauschalreisen oder Flügen prüfen wir die Sachlage und machen je nach Ergebnis einen Anteil oder den gesamten Reisepreis bei der Gegenseite außergerichtlich geltend.
Sie gehen dabei kein Risiko ein, denn meist wird nur im Erfolgsfall eine Bezahlung fällig. 25% von der erzielten Erstattung berechnen wir dabei als Honorar.
Sie wurden in einem anderen als dem gebuchten Hotel untergebracht und das war viel weiter vom Strand entfernt oder entsprach nicht derselben Kategorie? Sie hatten unter Baulärm zu leiden oder zwei der drei Pools waren geschlossen? Bei berechtigten und ordnungsgemäß angezeigten Mängeln (wichtig: Mängelanzeige vor Ort – LINK) haben Sie gute Chancen, mit unserer Hilfe Ihre Reisepreisminderungsansprüche durchzusetzen und einen Teil des Reisepreises erstattet zu bekommen. In ganz gravierenden Fällen (Reisepreisminderung mehr als 50%), könnte die Gegenseite sogar schadenersatzpflichtig sein. Ihre Ansprüche können Sie dabei innerhalb von 3 Jahren nach Rückkehr von der Reise geltend machen! Die Durchsetzung ist für Sie ohne finanzielles Risiko. Im Erfolgsfall berechnen wir ein Honorar in Höhe von 25% der Erstattungssumme – wenn wir nichts erreichen, entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten.